Messstellenbetrieb - LSW

MESSSTELLENBETRIEB

Informationen und Verträge.
Für Messstellenbetreiber im Netzgebiet der LSW Netz.

GESETZLICH GEREGELT

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz können auf Wunsch des Anschlussnehmers der Messstellenbetrieb (dazu zählen Einbau, Bereitstellung und Wartung) sowie die Messung (Ablesung und Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber) von einem Dritten durchgeführt werden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Musterverträge bereit. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Mitarbeiter der LSW Netz.

 

GESETZLICHE VORGABEN

Im Zusammenhang mit der Durchführung von Messstellenbetrieb und Messung bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas und auch Strom sind zentrale Prozesse zu beachten. Der zugehörige elektronische Datenaustausch ist im Folgenden beschrieben.

Zum Beschluss BK6-09-034 / BK7-09-001 Wechselprozesse im Messwesen finden Sie hier weitere Informationen:

MESSRAHMENVERTRAG

Der Messrahmenvertrag definiert die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten der Durchführung der Messung nach § 3 Nr. 26c EnWG durch einen vom Anschlussnehmer beauftragten Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers. Unser Messrahmenvertrag entspricht den standardisierten Verträgen der Bundesnetzagentur nach Beschluss BK6-09-034 beziehungsweise BK7-09-001.

Laden Sie sich hier unsere Musterverträge herunter:

MESSSTELLENBETREIBERRAHMENVERTRAG

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definiert die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten der Durchführung des Messstellenbetriebs nach § 3 Nr. 26b EnWG und gegebenenfalls der Messung nach § 3 Nr. 26c EnWG durch einen vom Anschlussnehmer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers. Unser Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht dem standardisierten Vertrag der Bundesnetzagentur nach Beschluss BK7-17-026 vom 23.08.2017.

Laden Sie sich hier unseren Mustervertrag herunter:

Formblatt nach § 54 MsbG
Gemäß § 54 Abs. 1 MsbG ist ein standardisiertes Formblatt "Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, [...] in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält."Hier können Sie sich das entsprechende Formblatt herunterladen.

Zertifikat EDI

Detaillierte Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit der LSW Netz finden Sie hier: