KONJUNKTURPAKET - LSW GIBT TEMPORÄRE MEHRWERTSTEUERSENKUNG AN KUNDEN WEITER
Am 1. Juli 2020 tritt die im Konjunkturpaket der Bundesregierung verankerte temporäre Mehrwertsteuersenkung in Kraft. Die derzeit gültigen Steuersätze von 19 Prozent bzw. verminderten 7 Prozent werden für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31.Dezember 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Belebung der Konjunktur vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage.
Die LSW-Unternehmen, LSW Netz und LSW Energie, sowie die Gasversorgung im Landkreis Gifhorn (GLG) geben die temporäre geltende Senkung der Mehrwertsteuer an ihre Kunden weiter. LSW-/GLG-Kunden profitieren auf jeden Fall und müssen nicht aktiv werden, der gesenkte Umsatzsteuersatz wird automatisch in den jeweiligen Jahresschlussrechnungen berücksichtigt.
Eine Anpassung des Abschlags ist deshalb nicht notwendig. Möchten Kunden dennoch ihren Abschlag ändern, ist dies über die üblichen Kommunikationskanäle möglich.
Ferner erfolgt keine zusätzliche Ablesung, Grundlage bilden Verbrauchswerte auf Basis von vorliegenden oder rechnerisch ermittelten Werten.